Die Hausordnung - Góra Spokoju

Góra Spokoju

Die Hausordnung

§1. GEGENSTAND DER REGELN
  1. Die Regeln legen die Bestimmungen für die Erbringung von Dienstleistungen, Haftungsfragen und den Aufenthalt im Schulungs- und Erholungszentrum „Góra Spokoju. Osada Klimatyczna-Leśna“ (Ruhehügel. Wald-Freizeitzentrum), im Folgenden als „Ruhehügel“ bezeichnet, fest. Der Ruhehügel befindet sich auf dem Grundstück Nr. 840, ul. J. Tuwima 41, Inowłódz (97-215), Polen. Die Regeln sind integraler Bestandteil des Vertrags, der durch den Versand einer E-Mail-Bestätigung der Reservierung, dem Ausfüllen der Check-in-Karte, der Zahlung einer Anzahlung oder der vollständigen Bezahlung des Aufenthalts am Ruhehügel zustande kommt. Durch eine Reservierung oder den Aufenthalt am Ruhehügel akzeptiert der Gast die Bedingungen der Regeln.
  2. Die Regeln gelten für alle Personen, die sich am Ruhehügel aufhalten.
  3. Die Regeln können auf der Website www.goraspokoju.pl/regulamin und am Sitz der OneTable Sp. z o.o., ul. J. Tuwima 41, 97-215 Inowłódz, Polen (auch als „Vermieter“ bezeichnet), eingesehen werden.
  4. Diese Verordnung unterliegt dem polnischen Recht und wurde in polnischer Sprache mit Übersetzungen ins Englische und Deutsche erstellt.
§2. HOTELTAG 
  1. Im Falle von Wohnmietverträgen dauert der Hoteltag von 15:00 Uhr am Tag der Anmietung bis 11:00 Uhr am nächsten Tag. Die oben genannte Dauer des Hoteltages kann je nach Vereinbarungen zwischen Vermieter und Gast während der Reservierung und in der Reservierungsbestätigung Änderungen unterliegen.
  2. Im Falle der Organisation von Sonderveranstaltungen wird jeder Veranstaltungsraum oder Außenbereich für einen bestimmten Zeitraum gemäß dem Reservierungs- oder Auftragsformular vermietet.
  3. Die Mindestaufenthaltsdauer für Wohnzwecke beträgt zwei Tage.
  4. Wenn der Gast seinen Aufenthalt über den in der Reservierung angegebenen Zeitraum hinaus verlängern möchte, sollte er den Vermieter bis 9:00 Uhr am Tag des Ablaufs der Mietdauer per E-Mail oder telefonisch informieren. Der Antrag bindet den Vermieter nicht. Der Vermieter wird den Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts je nach Verfügbarkeit der Unterkunft prüfen.
  5. Wenn die Reservierung über einen Vermittler erfolgt ist, sollte der Gast seinen Wunsch nach Verlängerung oder Verkürzung des Aufenthalts über den in der Reservierung angegebenen Zeitraum an die entsprechende Stelle oder an die Drittpartei kommunizieren, über die die Reservierung erfolgt ist.
  6. Das Verweilen auf dem Gelände von Ruhehügel oder das Zurücklassen von persönlichen Gegenständen im gemieteten Haus oder Zimmer nach 11:00 Uhr (bei Wohnmietverträgen) oder 1 Stunde über die im Reservierungsformular angegebene Zeit (bei allen anderen Fällen) wird als Verlängerung des Aufenthalts betrachtet.
  7. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Verlängerung des Aufenthalts des Gastes abzulehnen, wenn der Gast die Regeln nicht einhält oder wenn keine Häuser/Zimmer verfügbar sind oder keine vollständige Zahlung für den vorherigen Aufenthalt im Voraus geleistet wurde.
§3. RESERVIERUNG UND CHECK-IN
  1. Alle Häuser und Zimmer auf dem Gelände des Ruhehügel über elektronische Schlösser, die mit Zugangscodes geöffnet werden. Der Zugangscode für das gemietete Haus oder Zimmer wird am Tag des Aufenthalts oder nachdem der Gast die Check-in-Karte vorgelegt hat, übermittelt. Am Anreisetag erhält der Gast auch eine Mobiltelefonnummer zum Öffnen des Eingangstors zum Ruhehügel.
  2. Im Ruhehügel dürfen sich nur angemeldete Gäste aufhalten.
  3. Gäste, die zu Wohnzwecken mieten, müssen beim Check-in ein Identifikationsdokument mit Lichtbild vorlegen. Bei Verweigerung der Vorlage des Dokuments in einer für den Check-in geeigneten Weise kann der Vermieter die Vermietung des Hauses oder Zimmers ablehnen.
  4. Der Vermieter kann Gästen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen stehen, die Vermietung eines Hauses oder Zimmers im Ruhehügel.
  5. Die Check-in-Karte sollte vor allem den vollständigen Namen des Gastes, die angemeldete Adresse, die PESEL-Nummer, die Serien- und Dokumentennummer des Ausweises sowie Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) enthalten. Durch das Senden der Check-in-Karte an den Vermieter per E-Mail bestätigt der Gast die Richtigkeit der angegebenen Informationen.
  6. Eine Reservierung vornehmen, die Zahlung leisten und den Aufenthalt im Ruhehügel beginnen bedeutet, dass der Gast die Bestimmungen der Vorschriften akzeptiert.
  7. Nicht angemeldete Personen dürfen sich zwischen 7:00 und 23:00 Uhr im Ruhehügel aufhalten. Das Verbleiben von nicht angemeldeten Personen in einem Haus oder Zimmer nach 23:00 Uhr impliziert die Zustimmung des Gastes zur kostenpflichtigen Unterbringung dieser Personen im gemieteten Haus oder Zimmer. Für jede zusätzliche Person wird gemäß der aktuellen Preisliste für einen zusätzlichen Erwachsenen eine Gebühr erhoben, die diesen Bestimmungen beigefügt ist.
  8. Der Vermieter kann einem Gast, der bei einem früheren Aufenthalt erheblich gegen die Bestimmungen verstoßen hat, insbesondere durch Beschädigung des Eigentums des Vermieters oder anderer Gäste, Schädigung einer anderen Person, eines Mitarbeiters des Vermieters oder anderer Personen, die sich im Ruhehügel aufhalten, die Aufnahme verweigern. Darüber hinaus kann der Vermieter einem Gast, der nach Meinung des Personals eine Bedrohung für die Sicherheit, Gesundheit, den Ruf anderer Gäste, Mitarbeiter oder des Ruhehügel (der Marke) darstellt, die Aufnahme verweigern.
  9. Der Vermieter behält sich das Recht vor, beim Check-in eine Kreditkarte vorab zu autorisieren oder eine Barkaution in Höhe von 300 PLN zu hinterlegen.
  10. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit von Mitteln auf der für die Reservierung angegebenen Kreditkarte vor dem geplanten Anreisedatum zu überprüfen.
  11. Die hinterlegte Barkaution wird bei Check-out nach Begleichung der Rechnung und Inspektion des Zustands des Hauses oder Zimmers durch das Personal des Vermieters zurückerstattet, und die Vorautorisierung auf der Karte des Gastes wird aufgehoben.
  12. Wenn die Reservierung nicht innerhalb der in den Reservierungsbedingungen angegebenen Frist storniert wird oder der Gast nicht am geplanten Datum im Ruhehügel erscheint, berechnet der Vermieter dem Gast den Preis für den ersten Hoteltag, mit Ausnahme der Fälle, in denen der Gast eine Reservierung ohne die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung vorgenommen hat, dann berechnet der Vermieter dem Gast den Preis für den gesamten reservierten Aufenthalt.
  13. Im Falle des Rücktritts des Gastes vom Aufenthalt während des Hoteltages erstattet der Vermieter keine Gebühren für diesen Hoteltag.
  14. Der Gast hat das Recht, die Reservierungsdaten im Ruhehügel spätestens 48 Stunden vor Beginn des Hoteltages am Anreisetag zu ändern, sofern der Vermieter freie Termine und Häuser oder Zimmer hat.
  15. Reservierungen können per E-Mail oder telefonisch vorgenommen werden:
  • Die Reservierung per E-Mail kann erfolgen, indem Sie eine Nachricht an die E-Mail-Adresse kontakt@goraspokoju.pl senden oder das auf der Website www.goraspokoju.pl verfügbare Formular verwenden. Nach Überprüfung der Verfügbarkeit freier Häuser oder Zimmer durch den Vermieter wird der Gast per E-Mail oder telefonisch über die Möglichkeit einer Reservierung informiert. Eine Antwort auf die gesendete Nachricht führt dazu, dass die Reservierung in die Datenbank aufgenommen wird.
  • Telefonische Reservierungen können vorgenommen werden, indem Sie das Büro des Vermieters unter der Telefonnummer +48 604 900 071 anrufen. Nach Überprüfung der Verfügbarkeit von Häusern oder Zimmern durch den Vermieter wird der Gast über die Möglichkeit der Reservierung informiert. Die Bestätigung der Reservierung wird dem Gast per E-Mail zugesandt oder im Falle von Last-Minute-Angeboten per SMS oder mündlich über das Telefon mitgeteilt. Die gesendete Nachricht oder übermittelte Informationen führen dazu, dass die Reservierung in die Datenbank aufgenommen wird.
§4. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
  1. In außergewöhnlichen Situationen, wie einem Defekt im gemieteten Haus oder Zimmer, behält sich der Vermieter das Recht vor, das gemietete Haus oder Zimmer gegen ein gleichwertiges zu einem gleichen oder niedrigeren Preis auszutauschen.
  2. Im Falle höherer Gewalt ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Dieses Recht gilt, wenn der Vermieter ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage ist, die Sicherheit der Gäste oder ihres Eigentums zu gewährleisten.
  3. Im Falle eines Rücktritts vom Mietvertrag in den in Absatz 2 genannten Situationen wird der bereits vom Gast gezahlte Betrag umgehend erstattet, wobei der Vermieter berechtigt ist, den Betrag für den bereits genutzten Aufenthalt abzuziehen.
§5. ZAHLUNG 
  1. Die Zahlung für den Aufenthalt kann wie folgt erfolgen: a) Barzahlung im Büro des Vermieters am Anreisetag bei Erhalt der Zugangscodes für das Haus oder Zimmer. b) Banküberweisung auf das Bankkonto des Vermieters spätestens 24 Stunden vor Beginn des Hoteltages am Anreisetag. Wenn die Zahlung nicht vor Beginn des Aufenthalts auf dem Bankkonto des Vermieters gutgeschrieben wird, ist der Gast verpflichtet, einen Zahlungsnachweis per E-Mail zu senden. c) Kreditkarte oder Debitkarte
  2. Für Langzeitaufenthalte, Reservierungen, die mindestens 10 Tage im Voraus erfolgen, oder Reservierungen für mehr als ein Haus oder Zimmer verlangt der Vermieter eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reservierungswerts. Die Anzahlung muss innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum der Reservierung bezahlt werden.
  3. Auf Wunsch der Gäste stellt der Vermieter Mehrwertsteuerrechnungen aus. Der Gast ist verpflichtet, den Vermieter bei der Reservierung über den Bedarf einer Rechnung zu informieren.
§6. GÄSTEVERANTWORTLICHKEITEN 
  1. Der Gast haftet vollständig für jegliche Schäden oder Zerstörungen an der Ausstattung und den technischen Geräten auf dem Gelände des Ruhehügel, die durch sein eigenes Handeln, Unterlassen oder das Handeln oder Unterlassen der von ihm registrierten oder besuchenden Personen verursacht werden. Der Gast haftet auch finanziell für erhebliche Verschmutzungen. Die aktuelle Preisliste für die zusätzliche Reinigung ungewöhnlicher Verschmutzungen ist im Büro des Vermieters erhältlich.
  2. Von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr am folgenden Tag gelten auf dem Gelände des Ruhehügel Nachtruhezeiten. Während der Nachtruhezeiten müssen Gäste und alle anwesenden Personen auf dem Ruhehügel leise sein und den Frieden anderer Personen nicht durch übermäßigen Lärm oder auf andere Weise stören.
  3. Kinder unter 13 Jahren, die sich auf dem Gelände des Ruhehügel befinden, müssen sich ständig unter der Aufsicht ihrer gesetzlichen Vertreter befinden. Die gesetzlichen Vertreter tragen die Verantwortung für die Sicherheit der ihnen anvertrauten Kinder und haften für alle Schäden, die durch die von ihnen betreuten Kinder verursacht werden.
  4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Gast bei entdeckten Schäden nach seiner Abreise oder bei Nichtzahlung des Gasts für Unterkunft oder andere Dienstleistungen die Kredit- oder Debitkarte zu belasten.
  5. Der Vermieter hat im Falle einer verzögerten Zahlung für den Aufenthalt oder bei Nichtzahlung der erbrachten Leistungen ein gesetzliches Pfandrecht an den vom Gast mitgebrachten Gegenständen auf dem Gelände des Ruhehügel.
  6. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Vorschriften kann der Vermieter die Leistungserbringung an die Person, die gegen diese Bestimmungen verstößt, verweigern. Diese Person ist verpflichtet, den Anforderungen des Vermieters unverzüglich nachzukommen, offene Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen zu begleichen, etwaige Schäden zu bezahlen und das Gelände des Ruhehügel zu verlassen.
  7. Jedes Mal, wenn der Gast das Haus oder das Zimmer verlässt, ist er verpflichtet, den Fernseher auszuschalten, die Klimaanlage auszuschalten, das Licht auszuschalten, die Wasserhähne zu schließen sowie Fenster und Eingangstür zu verriegeln, um unbefugten Zugang zum jeweiligen Haus oder Zimmer zu verhindern.
  8. Partys oder jegliche Störungen der Nachtruhe sind in den Häusern oder Zimmern strengstens untersagt. Für die Organisation einer Party in einem Haus oder Zimmer oder für Verstöße gegen die Nachtruhe wird dem Gast eine Geldstrafe in Höhe von 500 PLN auferlegt. Partys dürfen nur in dafür vorgesehenen Veranstaltungssälen oder Räumen stattfinden, die vom Vermieter festgelegt wurden. Gäste, die eine Party auf dem Gelände des Ruhehügel veranstalten möchten, müssen dies dem Vermieter zum Zeitpunkt der Reservierung mitteilen.
  9. Aus Gründen der Brandsicherheit ist die Verwendung von Heizgeräten, Bügeleisen und anderen elektrischen Geräten, die nicht zur Ausstattung des Hauses oder des Zimmers gehören, untersagt. Dies gilt nicht für Ladegeräte und Stromversorgungen für Audio-, Video- und Computergeräte. Die Verwendung offener Flammen in jeglicher Form ist ebenfalls verboten.
  10. Das Rauchen von Zigaretten und Tabakprodukten ist in den Häusern, Zimmern oder anderen Räumlichkeiten auf dem Gelände des Ruhehügel strengstens untersagt, gemäß dem Gesetz vom 8. April 2010 zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit vor den Folgen des Tabakkonsums und von Tabakerzeugnissen sowie des Gesetzes über die staatliche Sanitätsaufsicht (Gesetzblatt Nr. 81, Position 529). Dieses Verbot gilt auch für die Verwendung jeglicher anderer Substanzen, einschließlich medizinischer Substanzen, die erhitzt oder verbrannt werden müssen.
  11. Die Aufbewahrung von Gefahrenstoffen wie Waffen, Munition, entflammbaren, explosiven und leuchtenden Materialien ist auf dem Gelände des Ruhehügel untersagt.
  12. Bei Verstoß gegen die Verbote wird dem Gast eine Geldstrafe in Höhe von 1000 PLN auferlegt. Wenn der Verstoß des Gastes gegen die Verbote einen Feueralarm auslöst oder zum Eingreifen der Feuerwehr oder anderer Strafverfolgungsbehörden führt, belastet der Vermieter dem Gast eine Geldstrafe, um die Kosten für den Feuerwehreinsatz oder das Eingreifen anderer Strafverfolgungsbehörden sowie die Evakuierungskosten zu decken. Der Vermieter schließt die Möglichkeit zusätzlicher Schadenersatzansprüche durch rechtliche Schritte nicht aus.
§7. HAFTUNG DES VERMIETERS
  1. Die Haftung des Vermieters für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die vom Gast auf das Gelände des Ruhehügel gebracht werden, unterliegt den Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuchs.
  2. Der Gast ist verpflichtet, Geld, Wertpapiere und wertvolle Gegenstände, insbesondere Wertsachen und Gegenstände von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, im kostenlosen Safe des Vermieters aufzubewahren.
  3. Der Vermieter hat das Recht, die Annahme von Geld, Wertpapieren und wertvollen Gegenständen, insbesondere Wertsachen und Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, zur Aufbewahrung abzulehnen, wenn sie eine Sicherheitsbedrohung darstellen oder einen Wert aufweisen, der in keinem angemessenen Verhältnis zur Größe oder zum Standard des Ruhehügel steht oder zu viel Platz einnehmen.
  4. Der Vermieter haftet nur für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, wenn diese Gegenstände dem Vermieter zur Aufbewahrung im Safe übergeben wurden.
  5. Im Falle eines Schadens sollte der Gast den Vermieter unverzüglich nach der Feststellung über den Schaden informieren.
  6. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste am Fahrzeug des Gastes oder an anderen Fahrzeugen, Gegenständen, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden, oder lebenden Tieren, unabhängig davon, ob das Fahrzeug auf dem Gelände des Ruhehügel oder außerhalb davon geparkt ist.
§8. RÜCKGABE VON HINTERLASSENEN GEGENSTÄNDEN 
  1. Gegenstände, die auf dem Gelände von Ruhehügel zurückgelassen wurden und dem Gast gehören, werden auf eigene Kosten an die vom Gast angegebene Adresse gesendet.
  2. Falls keine Anweisungen des Gastes zur Rückgabe der hinterlassenen Gegenstände vorliegen, wird der Vermieter die genannten Gegenstände für einen Zeitraum von drei Monaten auf Kosten des Eigentümers aufbewahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums gehen die Gegenstände in das Eigentum des Vermieters über.
  3. Ansprüche auf Schadensersatz für den Verlust von auf das Gelände von Ruhehügel gebrachten Gegenständen verjähren ein Jahr nach dem Tag, an dem der Gast die Nutzung der Dienste des Vermieters eingestellt hat.
  4. Der Vermieter bewahrt keine verderblichen Lebensmittel, Medikamente oder andere Gegenstände auf, die einer Beschädigung oder Verfallsgefahr ausgesetzt sein können.
§9. NÄCHTLICHE RUHE

Auf dem Gelände des Ruhehügel gilt von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr am nächsten Tag eine nächtliche Ruhe. Während der nächtlichen Ruhe sind alle anwesenden Personen auf dem Ruhehügel verpflichtet, sich angemessen zu verhalten und den Frieden anderer nicht zu stören.

§10. TIERAUFENTHALT

  1. Der Vermieter gestattet keine Anwesenheit von Tieren auf dem Gelände des Ruhehügel. Die Ausnahme gilt für Tiere, die Personen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen assistieren, sowie für andere assistierende Tiere wie Polizeihunde. Tiere, deren einzige Funktion darin besteht, emotionale Unterstützung und Trost zu bieten oder vor Verbrechen abzuschrecken, gelten nicht als assistierende Tiere.
  2. In Ausnahmefällen können Tiere nach Zustimmung des Vermieters und gegen eine zusätzliche Gebühr auf dem Gelände des Ruhehügel erlaubt sein. Der Eigentümer des Tieres ist jedoch verpflichtet, es so zu halten, dass es keine Bedrohung für andere Gäste und Mitarbeiter darstellt.
  3. Der Gast ist dafür verantwortlich, jegliche von dem Tier auf dem Gelände des Ruhehügel hinterlassenen Abfälle zu entfernen.
§11. SAUNARIUM-BEREICH
  1. Der Saunarium-Bereich besteht aus einem Bade-Teich, einem Kinderbecken, dem Saunarium-Gebäude mit einer Trockensauna, einem Dampfbad, einem Fitnessraum, Umkleideräumen und Toiletten. Zusätzliche Regeln für die Nutzung der Sauna und des Dampfbades sind in einer separaten Verordnung festgelegt, die im Saunarium-Gebäude verfügbar ist.
  2. Vor der Nutzung des Saunarium-Bereichs ist es erforderlich, sich mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen.
  3. 1. Benutzer des Saunarium-Bereichs sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen dieser Regeln zu halten. 2. Der Bade-Teich (im Folgenden als „Teich“ bezeichnet) dient gelegentlich als Badeort gemäß den Bestimmungen des Wasserrechts vom 20. Juli 2017 (Gesetzblatt von 2018, Punkt 2268, in der geänderten Fassung) und ist während der vom Vermieter festgelegten Zeiten zum Baden freigegeben. Außerhalb dieser Zeiten übernimmt der Vermieter keine Verantwortung für Personen, die im Teich baden.
  4. Folgende Farbflaggen werden als Hinweise auf die Badeberechtigung im Teich festgelegt:• Weiße Flagge: Baden erlaubt, Rettungsschwimmer im Dienst. • Rote Flagge: Baden verboten, Rettungsschwimmer im Dienst. • Keine Flagge: Der Teich steht nicht zum Baden zur Verfügung.
  5. Die Nutzung des Saunarium-Bereichs erfolgt auf eigene Gefahr der Gäste. Kinder unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung von Eltern, gesetzlichen Vertretern oder verantwortlichen Erwachsenen im Saunarium-Bereich aufhalten.
  6. Das unbeaufsichtigte Zurücklassen von Kindern im Saunarium-Bereich ist untersagt.
  7. Personen mit instabilen Gesundheitszuständen (Herzerkrankungen, Kreislaufstörungen, Gleichgewichtsstörungen oder ähnliche Zustände) sollten den Saunarium-Bereich besonders vorsichtig nutzen – nach Rücksprache mit einem Arzt oder auf eigenes Risiko.
  8. Personen mit Behinderungen oder mit medizinischen Bedürfnissen, die Pflege erfordern, dürfen sich nur unter Aufsicht eines Betreuers, der sich in unmittelbarer Nähe befindet, im Saunarium-Bereich aufhalten.
  9. Kinder und Erwachsene, die ihre physiologischen Bedürfnisse nicht kontrollieren können, dürfen sich im Saunarium-Bereich nur in speziellen Schwimmwindeln aufhalten.
  10. Der Zutritt zum Saunarium-Bereich ist für folgende Personen nicht gestattet:
    • Personen mit sichtbaren dermatologischen Erkrankungen, Verbänden oder Bandagen am Körper,
    • Deren Verhalten eine Gefahr für andere darstellen kann,
    • Deren Hygienestandards von allgemein akzeptierten Normen abweichen,
    • Personen mit ansteckenden Krankheiten,
    • Kinder unter 3 Jahren ohne wasserdichte Windeln,
    • Angetrunkene oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehende Personen.

11. Personen, die die Saunarium-Zone nutzen, müssen Badebekleidung tragen. Darüber hinaus bitten wir Sie, sich in der Saunarium-Zone mit sicheren und hygienischen Schuhen zu bewegen.

12. Vor dem Betreten des Teiches ist es obligatorisch, sich gründlich zu duschen und die Füße zu desinfizieren.

13. Zum Schutz der Personen, die die Saunarium-Zone nutzen, wird gegenseitige Beobachtung und bei Bedarf Unterstützung empfohlen.

14. Rettungsschwimmer sind Personen, die Kleidung mit dem Emblem „WOPR“ oder „RATOWNIK“ tragen.

15. Personen, die die Saunarium-Zone nutzen, sind verpflichtet, den Anweisungen der Rettungsschwimmer strikt zu folgen.

16. Folgende Aktivitäten sind für Personen in der Saunarium-Zone untersagt:

      • Widerrechtliches Betreten des Wassers gegen das Verbot des Rettungsschwimmers oder wenn die weiße Flagge nicht gehisst ist,
      • Widerrechtliches Betreten des Wassers gegen das Verbot des Rettungsschwimmers oder wenn die weiße Flagge nicht gehisst ist,
      • Störung der Entspannung anderer Personen,
      • Rennen auf den Gehwegen in der Nähe des Teiches, in den Umkleideräumen und unter den Duschen,
      • Andere Personen ins Wasser stoßen und werfen, in den Teich springen, andere Teichbenutzer unter Wasser drücken,
      • Verschmutzung und Verunreinigung des Bereichs der Saunarium-Zone,
      • Grillen und Entfachen von Feuern,
      • • Hunde und andere Tiere auf das Gelände der Saunarium-Zone bringen und Tiere im Teich baden,
      • Verwendung von Seife, Shampoo und anderen persönlichen Hygieneprodukten im Teich,
      • Schwimmen im Teich mit Ausrüstung, die für andere Zwecke bestimmt ist (z. B. Matratzen usw.),
      • Glasbehälter, Dosen, scharfe Werkzeuge und andere gefährliche Gegenstände auf das Gelände der Saunarium-Zone bringen.

17. Personen, die Geräte oder Einrichtungen in der Saunarium-Zone zerstören oder beschädigen, haften finanziell und strafrechtlich für den entstandenen Schaden.

18. Der Vermieter haftet nicht für wertvolle Gegenstände und persönliche Habseligkeiten, die in der Saunarium-Zone zurückgelassen werden.

19. Verschmutzung der Saunarium-Zone führt zu finanziellen Strafen wie folgt: Teich: 2.000 PLN, Kinderbecken: 1.000 PLN, Sauna oder Dampfbad: 800 PLN.

20. Personen, die die öffentliche Ordnung stören oder gegen die Bestimmungen der Verordnungen verstoßen, werden aus dem Badebereich entfernt.

§12. BESCHWERDEN UND ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
  1. Gäste haben das Recht, bei Mängeln in der Qualität der erbrachten Dienstleistungen Beschwerde einzulegen.
  2. Alle Beschwerden werden persönlich im Büro des Vermieters, per E-Mail oder telefonisch entgegengenommen.
  3. Beschwerden sollten unverzüglich nach Feststellung von Mängeln im Standard der erbrachten Dienstleistungen eingereicht werden.
  4. Innerhalb des Geländes von Ruhehügel ist es verboten, medizinische Abfälle (z. B. Spritzen, Nadeln) in Mülleimern im Haus oder Zimmer zu entsorgen. Bei Verstoß trägt die Person alle entstandenen Kosten aufgrund von Verletzungen, die durch eine solche Nadel einer anderen Person zugefügt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erstattung von medizinischen Kosten, Krankenhausaufenthalte, Medikamentenkosten, Rehabilitation, spezielle Betreuung, angemessene Ernährung und Transportkosten zum Krankenhaus. Anfragen zur Entsorgung medizinischer Abfälle sollten dem Personal von Tranquility Hill gemeldet werden.
  5. Anwerbung, Straßenhandel und Glücksspiel sind innerhalb des Geländes von Ruhehügel verboten.
  6. Gästen ist es nicht gestattet, Änderungen an den Häusern oder Zimmern, deren Einrichtung oder Gemeinschaftsbereichen innerhalb des Geländes von Ruhehügel vorzunehmen.
  7. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Regelung kann der Vermieter der Person, die dagegen verstößt, den weiteren Service verweigern. Eine solche Person ist verpflichtet, sofort den Anweisungen des Personals des Vermieters Folge zu leisten, die bislang erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen, für entstandene Schäden oder Zerstörungen aufzukommen und das Gelände des Hotels zu verlassen.
  8. Etwaige dem Gast auferlegte Strafen gemäß den Bestimmungen können vom Vermieter durch Belastung der Kreditkarte des Gastes erfüllt werden.
  9. In begründeten Fällen, insbesondere während Konferenzen, Aufenthalten wichtiger Personen, Veranstaltungen oder aus Sicherheitsgründen, behält sich der Vermieter das Recht vor, Gästen oder anderen anwesenden Personen in Ruhehügel den Zugang zu bestimmten Gemeinschaftsbereichen zu verweigern und ihre Abreise zu verlangen, selbst wenn sie zuvor eine Bestellung aufgegeben haben.
  10. Der Eintritt des Gastes zu einer geschlossenen Veranstaltung, die vom Vermieter organisiert wird, bedeutet die Zustimmung des Gastes zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Verbreitung seines während der geschlossenen Veranstaltung aufgezeichneten Bildes durch den Veranstalter, unter Verwendung beliebiger Techniken, zu Produktions-, Berichterstattungs-, Dokumentations-, Werbe- und Werbezwecken in allen Bereichen der Nutzung, insbesondere Einführung und Veröffentlichung in einem Computer, Übertragung in das Teleinformatiksystem (Internet), Vervielfältigung und Verbreitung durch Drucktechniken in der Presse, Wiedergabe, Übertragung und erneute Übertragung über ein digitales oder terrestrisches Fernsehnetzwerk sowie Verbreitung auf eine Weise, dass jeder an einem Ort und zu einer Zeit seiner Wahl darauf zugreifen kann.
  11. Ab dem Tag der Umsetzung und bis zur Aufhebung, spätestens jedoch während einer Epidemie oder einer Epidemiebedrohung auf dem Gebiet der Republik Polen, führt der Vermieter die Richtlinien des Ministeriums für Entwicklung und des Chief Sanitary Inspectors ein und hält sich daran, die auf der Website https://www.gov.pl/web/koronawirus und im Büro des Vermieters verfügbar sind.
  12. Die Einführung der in Absatz 10 genannten Richtlinien zielt darauf ab, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Gäste von Tranquility Hill zu erhöhen sowie das Infektionsrisiko zu minimieren und bildet keine Grundlage für Gäste, Ansprüche geltend zu machen.
  13. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Änderungen an dieser Verordnung vorzunehmen, wobei Reservierungen, die vor der Änderung der Verordnung vorgenommen wurden, der zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Gast geltenden Fassung der Verordnung unterliegen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt!

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